Angaben gemäß § 5 DDG
Joyrento – Kinderschminken & Eventservice
Inhaber: Walter Bachhuber
Haidach 12A
82547 Eurasburg
Deutschland
Telefon: 0173 8394909
E-Mail: kontakt@joyrento-kinderschminken.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE287483848
Walter Bachhuber
Haidach 12A
82547 Eurasburg
Klare Regelungen für eine verlässliche Veranstaltungsplanung
Joyrento – Kinderschminken & Eventservice
Inhaber: Walter Bachhuber
Haidach 12A
82547 Eurasburg
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Durchführung der von Joyrento angebotenen Eventleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Joyrento – Kinderschminken & Eventservice, Inhaber Walter Bachhuber, nachfolgend „Joyrento“ genannt.
2. Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Joyrento ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1. Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.
2. Joyrento erstellt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Veranstaltungsdaten ein individuelles Angebot. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
3. Der Kunde kann das Angebot innerhalb der darin angegebenen Frist annehmen. Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder elektronisch erfolgen.
4. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Joyrento zustande.
5. Joyrento ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete selbstständige Künstler, Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
6. Bei künstlerischen Leistungen können geringfügige Abweichungen in der konkreten Ausführung auftreten. Individuelle Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, soweit sie mit der vereinbarten Leistung und den Bedingungen am Veranstaltungsort vereinbar sind.
1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
2. Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
3. Fahrtkosten, Parkgebühren und sonstige Nebenkosten sind nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung entsprechend vereinbart wurde.
4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen oder Vorauszahlungen können individuell vereinbart werden.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1. Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören – abhängig von der gebuchten Leistung – insbesondere geeignete Aktionsflächen, Räume sowie gegebenenfalls erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse.
2. Soweit für die Durchführung erforderlich, sorgt der Kunde für einen geeigneten Zugang zum Veranstaltungsort sowie erforderliche Zufahrts-, Zugangs- oder Parkberechtigungen.
3. Soweit Parkgebühren nach dem Angebot nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind, können diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
4. Bei Veranstaltungen mit Kindern verbleibt die Aufsichts- und Betreuungspflicht bei den Eltern, Erziehungsberechtigten beziehungsweise den vom Veranstalter hierfür eingesetzten Personen. Die von Joyrento eingesetzten Künstler und Dienstleister übernehmen keine allgemeine Kinderbetreuung oder Aufsicht, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
5. Der Kunde ist für erforderliche behördliche Genehmigungen und sonstige veranstaltungsbezogene Zulassungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Der Kunde informiert Joyrento rechtzeitig über besondere Bedingungen am Veranstaltungsort, die für die Durchführung der gebuchten Leistung von Bedeutung sind.
1. Die Stornierung einer bereits verbindlich gebuchten Veranstaltung ist Joyrento in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.
2. Bei einer Stornierung können folgende pauschalierte Stornokosten berechnet werden:
3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Joyrento überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Joyrento bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
1. Kann ein für die Veranstaltung vorgesehener Künstler oder Dienstleister beispielsweise aufgrund von Krankheit oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht eingesetzt werden, wird sich Joyrento nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatz bemühen.
2. Soweit ein geeigneter Ersatz verfügbar ist, kann Joyrento die vereinbarte Leistung durch einen anderen entsprechend geeigneten Künstler oder Dienstleister erbringen lassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
3. Ist die vereinbarte Leistung aus einem von Joyrento nicht zu vertretenden Grund nicht durchführbar und kann kein geeigneter Ersatz bereitgestellt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits für die nicht erbrachte Leistung geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit kein anderweitiger gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.
4. Bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Bei Veranstaltungen im Freien ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die vereinbarte Leistung unter geeigneten und sicheren Bedingungen durchgeführt werden kann. Erforderliche Schutzmaßnahmen, beispielsweise gegen Regen, starke Sonneneinstrahlung oder Wind, sind entsprechend der gebuchten Leistung bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1. Joyrento haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Joyrento nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in diesem Fall, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
1. Sollte eine vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, wird der Kunde gebeten, Joyrento beziehungsweise den eingesetzten Künstler oder Dienstleister möglichst bereits während der Veranstaltung darauf hinzuweisen. Dadurch soll – soweit möglich und zumutbar – eine unmittelbare Abhilfe ermöglicht werden.
2. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen oder Mängeln bleiben hiervon unberührt.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird der Geschäftssitz von Joyrento als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.